Altersfreigabe
Grundsätzlich haben nur Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben, Zutritt zu einer öffentlichen Filmvorführung. Bei geeigneten Filmen kann das Jugendamt des Kantons Zürich das Zutrittsalter jedoch herabsetzen, also eine Ausnahme bewilligen.
Entgegen der Ansicht vieler Leute entscheiden nicht die Eltern, was Ihr Kind im Kino sehen darf und was nicht. Das rechtliche Zutrittsalter für eine öffentliche Filmvorführung wird auch nicht vom Kinobetreiber, sondern von einem Amt festgelegt. Dieses ist in der Regel der Polizei-, der Justiz- oder der Jugendbehörde unterstellt. Meist mehrere Mitarbeiter dieser Ämter sehen sich den Film im Rahmen einer geschlossenen Vorführung an und entscheiden dann, ab welchem Alter der Film freigegeben wird. Weil dies kantonal geregelt ist, kann es durchaus sein, dass derselbe Film in verschiedenen Kantonen für unterschiedliche Altersstufen freigegeben wird. Der Kinobetreiber ist dann dafür verantwortlich, dass nur denjenigen Besuchern, die das rechtliche Alter erreicht haben, der Zutritt zu den jeweiligen Vorführungen gewährt wird.
Das Zürcher System:
| E | Erwachsene | zugelassen ab 16 Jahren, Zutritt zu Vorstellungen mit Ende nach 24h00 in jedem Fall aber erst ab 18 Jahren! |
| J/14 | Jugendliche | zugelassen ab 12 Jahren, empfohlen ab 14 Jahren, Vorstellungen mit Beginn nach 21h00 nur in Erwachsenenbegleitung |
| J/12 | Jugendliche | zugelassen ab 12 Jahren, Vorstellungen mit Beginn nach 21h00 nur in Erwachsenenbegleitung |
| K/10 | Kinder | zugelassen ab 6 Jahren, empfohlen ab 10 Jahren, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen |
| K/8 | Kinder | zugelassen ab 6 Jahren, empfohlen ab 8 Jahren, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen |
| K/6 | Kinder | zugelassen ab 6 Jahren, Erwachsenenbegleitung generell empfohlen |
| SB | Sonderbewilligung | mit Erwachsenenbegleitung ab 4 Jahren zugelassen |
Als Erwachsene gelten Personen, die das Mündigkeitsalter erreicht haben.
